Gesangsstudio - allgemeine Geschäftsbedingungen:
Um einen reibungslosen und infektionsvermeidenden Unterrichtsablauf - besonders in Zeiten erhöhter Infektionsgefahr - zu gewährleisten, dauert eine Unterrichtseinheit maximal 55 Minuten (mit mindestens fünfminütiger Übergangsphase um überflüssige Schülerbegegnungen zu vermeiden).
Weitere Infos unter Reiter CORONA/ Wiedereröffnung...
Bereits vereinbarte Unterrichte können mit einer Vorlaufzeit von 24 Stunden abgesagt werden,
bei späterer Absage oder Nichterscheinen muss die Unterrichtsstunde unsererseits als gegeben betrachtet werden!
Das Unterrichtsverhältnis beinhaltet selbstverständlich, dass alles im Verlauf einer Stunde Geäusserte bzw. Gesungene mit absoluter Vertraulichkeit behandelt wird, es sei denn, in gegenseitigem Einverständnis wird Anderes vereinbart, oder ein Dritter wird hinzugezogen (etwa ein Klavierbegleiter) oder eingeladen (etwa ein Hospitant) - selbstredend unterliegen auch diese einer freiwilligen DISKRETION/ ANONYMISIERUNG über die INHALTE UND ANWESENDE der Stunde.